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1.    Vertragsgegenstand

Zielsetzung der, durch die Seniorenassistenz Borgmeier erbrachten Dienstleistungen ist es, Seniorinnen und Senioren den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen, Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und Angehörige zu entlasten. Alle angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Seniorinnen und Senioren abgestimmt.

Als AuftraggeberIn wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet mit dem ein Dienstleistungs­vertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. AuftraggeberIn kann somit eine/ein SeniorIn, eine Familienangehörige bzw. ein Familien­angehöriger oder auch eine gesetzliche Vertreterin bzw. ein gesetzlicher Vertreter sein. Die Seniorenassistenz Borgmeier wird in dieser AGB Auftragnehmerin genannt.

 

2.    Leistungsabgrenzung

Die Auftrag­nehmerin darf keine Unterstützung im Sinne von Pflegedienst­leistungen überneh­men oder anbieten. Ebenso ist sie nicht autorisiert, Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verord­neter medizinischer Indikationen zu überwachen.

 

3.    Erstberatung

In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden zwischen der/dem AuftraggeberIn und der Auftrag­neh­merin alle Rahmen­bedingungen besprochen und abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. Individuelle gesundheitliche Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der Auftragnehmerin mitzuteilen, damit diese darauf vorausschauend und mit gegebener Rücksichtnahme eingehen kann.

Die Erstberatung ist kostenfrei. Diese sollte idealerweise beim Kunden vor Ort in vertrauter Umgebung stattfinden.

 

4.    Auftragserfüllung

Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn die/der AuftraggeberIn nicht unverzüg­lich dagegen Einwände erhebt. In diesem Fall sind, Zeit, Ort, Art und Umfang der Minder­leistung oder -erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.

 

5.    Termine

Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen der Auftrag­neh­merin und der/dem AuftraggeberIn gelten als verbindlich.

Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der Auftragsnehmerin wird mit der/dem AuftraggeberIn zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.

Absagen seitens der/des AuftraggeberIn von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der Auftrag­nehmerin kurzfristig kaum anderweitig disponiert werden können. Terminausfall­kosten werden dennoch in der Regel nicht erhoben. Gegebenenfalls bereits entstandene Kosten für Buchungen, Anzahlungen oder Stornierungen werden der/dem AuftraggeberIn allerdings in Rechnung gestellt.

 

6.    Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit oder auch für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Es ist beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, schriftlich kündbar.

 

7.    Haftungsbegrenzung

a) Für Schäden und Folgeschäden die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

b) Im Rahmen der Seniorenassistenz bietet die Auftragnehmerin keinen gewerblichen Personentransport an. Für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahrten entstehen könnten, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

c) Im Falle von Terminabsagen seitens der Auftragsnehmerin aufgrund belegbarer Gründe wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen.